Ein unangeleinter Hund kann eine Pflichtverletzung darstellen. Das Landgericht Coburg (LG Coburg) sprach einen Geschädigten ein Schmerzensgeld und einen Haushaltsführungsschaden mit Urteil vom 23.07.2010 (Az. 13 O 37/09) zu. In dem Fall war ein Hund des Beklagten gegen den Kläger gerannt, so dass dieser zu Boden stürzte und Prellungen am Ellenbogen und innerhalb des Gesichtes erlitt. Der verklagte Hundehalter hat damit Schmerzensgeld sowie einen Haushaltsführungsschaden an den Kläger zu bezahlen.
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