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	<title>Rechtsanwalt Scheer Hannover</title>
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	<description>Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Schuldnerberatung, Familienrecht</description>
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		<title>1-Prozent-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht anwendbar</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 10:03:25 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Benutzt ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte, so stellt dieses nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 06.10.2011 nicht dazu, dass der Arbeitnehmer 1-Prozent-Regelung anzuwenden hat. Die 1-Prozent-Regelung des § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG ist nach dem Urteil vom 06.10.2011 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_20788537_XS.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-938" style="border: 0px;" title="Formular_Finanzamt" src="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_20788537_XS-300x200.jpg" alt="Finanzamt Formular" width="300" height="200" /></a>Benutzt ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte, so stellt dieses nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 06.10.2011 nicht dazu, dass der Arbeitnehmer 1-Prozent-Regelung anzuwenden hat. Die 1-Prozent-Regelung des § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG ist nach dem Urteil vom 06.10.2011 (Az. VI R 56/10) nicht anwendbar.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Kein Witwenrecht nach nur 17-tägiger Ehe</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 07:43:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>scheer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 16.11.2011 (Az. L 5 R 320/10) einer Witwe nach lediglich 17-tägiger Ehe die Witwenrente verweigert. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwenrente nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Ansonsten besteht ein Anspruch nur dann, wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten „Versorgungsehe“ widerlegen. Das Gericht ging [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9855538_XS.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-978" title="Rentenbescheid / Pension approval certificate" src="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9855538_XS-300x199.jpg" alt="Rentenbescheid" width="300" height="199" /></a>Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 16.11.2011 (Az. L 5 R 320/10) einer Witwe nach lediglich 17-tägiger Ehe die Witwenrente verweigert. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwenrente nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Ansonsten besteht ein Anspruch nur dann, wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten „Versorgungsehe“ widerlegen. Das Gericht ging in dem zu entscheidenden Fall jedoch nicht von einer Widerlegung aus, da zum Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung im Endstadium litt und nach nur 17 Tagen nach der Eheschließung verstarb.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Krankenhaus darf Arbeitnehmer nicht zu einem Krankenkassenwechsel raten</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:33:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>scheer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Krankenhäuser dürfen ihre Bewerber um einen Arbeitsplatz sowie die bereits bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen, denn dieses verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dieses in seiner Entscheidung (Az. 6 U 18/11) entschieden. Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_36972653_XS1.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-973" title="Krankenkasse" src="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_36972653_XS1-300x198.jpg" alt="Ordner Krankenkasse" width="300" height="198" /></a>Krankenhäuser dürfen ihre Bewerber um einen Arbeitsplatz sowie die bereits bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen, denn dieses verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dieses in seiner Entscheidung (Az. 6 U 18/11) entschieden.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Zusammenlebende Geschwister im Erbschaftssteuerrecht keine Ehepartner</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 07:58:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Erbschaftssteuerliche Vergünstigungen, welche Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zustehen, gelten nicht für zusammen lebende Geschwister. Dies hat das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 16.11.2011 (Az. 9 K 3197/10) entschieden. Eine Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitigen Unterhaltspflichten bestehen. Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_20788537_XS.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-938" style="border: 0px;" title="Formular_Finanzamt" src="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_20788537_XS-300x200.jpg" alt="Finanzamt Formular" width="300" height="200" /></a>Erbschaftssteuerliche Vergünstigungen, welche Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zustehen, gelten nicht für zusammen lebende Geschwister. Dies hat das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 16.11.2011 (Az. 9 K 3197/10) entschieden. Eine Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitigen Unterhaltspflichten bestehen.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 09:03:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses damit nicht abzugelten. So hat es das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in seinem Urteil vom 21.12.2011 (Az. 10 Sa 19/11) entschieden. Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_26156346_XS.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-954" title="Urlaub" src="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_26156346_XS-300x200.jpg" alt="Urlaub" width="300" height="200" /></a></p>
<p>Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses damit nicht abzugelten. So hat es das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in seinem Urteil vom 21.12.2011 (Az. 10 Sa 19/11) entschieden.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>FG Köln gewährt Lebenspartnerschaften vorläufig den Splittingtarif</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 18:59:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Finanzgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 07.12.2011 (Az. 4 V 2831/11) entschieden, dass Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorläufig der sogenannte Splittingtarif im Rahmen der Lohn- und Einkommenssteuer vorläufig zu gewähren ist. Damit sind eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich wie Ehen zu behandeln. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung seines Beschlusses die Beschwerde zum Bundesfinanzhof [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_20788537_XS.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-938" style="border: 0px;" title="Formular_Finanzamt" src="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_20788537_XS-300x200.jpg" alt="Finanzamt Formular" width="300" height="200" /></a>Das Finanzgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 07.12.2011 (Az. 4 V 2831/11) entschieden, dass Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorläufig der sogenannte Splittingtarif im Rahmen der Lohn- und Einkommenssteuer vorläufig zu gewähren ist. Damit sind eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich wie Ehen zu behandeln. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung seines Beschlusses die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Verwalter kann nicht einfach Darlehen aufnehmen</title>
		<link>http://www.anwalt-scheer.de/933/verwalter-kann-nicht-einfach-darlehen-aufnehmen/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 12:22:34 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Steht eine Eigentümergemeinschaft wegen unvorhergesehener Ausgaben vor einem Liquiditätsproblem, so darf der Verwalter gleichwohl nicht ohne die Zustimmung der Gemeinschaft einen Kredit aufnehmen. Lediglich mit einem ihn dazu ermächtigenden oder das Geschäft nachträglich genehmigenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft darf der Verwalter tätig werden. So entschied es der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 197/10). Vorstehende Angaben können keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Steht eine Eigentümergemeinschaft wegen unvorhergesehener Ausgaben vor einem Liquiditätsproblem, so darf der Verwalter gleichwohl nicht ohne die Zustimmung der Gemeinschaft einen Kredit aufnehmen. Lediglich mit einem ihn dazu ermächtigenden oder das Geschäft nachträglich genehmigenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft darf der Verwalter tätig werden. So entschied es der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 197/10).</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Betriebskostennachzahlungen verjähren nicht bei fristgerechter Abrechnung</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 09:45:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>scheer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Vermieter hatte mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse eines Mieterehepaares jahrelang auf die fälligen Betriebskostennachzahlungen zunächst verzichtet. Dennoch konnte er nunmehr die Betriebskostennachzahlungen verlangen. Voraussetzung dazu war jedoch, dass er die jeweiligen Betriebskostenabrechnungen erstellt und dem Mieterehepaar fristgerecht hat zukommen lassen. Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung der Betriebskostennachzahlungen bleibe dann bestehen und verjähre nicht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Vermieter hatte mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse eines Mieterehepaares jahrelang auf die fälligen Betriebskostennachzahlungen zunächst verzichtet. Dennoch konnte er nunmehr die Betriebskostennachzahlungen verlangen. Voraussetzung dazu war jedoch, dass er die jeweiligen Betriebskostenabrechnungen erstellt und dem Mieterehepaar fristgerecht hat zukommen lassen. Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung der Betriebskostennachzahlungen bleibe dann bestehen und verjähre nicht, wie das Amtsgericht Hagen (Az. 15 C 286/10) nunmehr entschieden hat.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Mietminderung auch bei nicht ganz präzisen Angaben</title>
		<link>http://www.anwalt-scheer.de/921/mietminderung-auch-bei-nicht-ganz-praezisen-angaben/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Jan 2012 12:01:03 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wollen Mieter gegenüber ihrem Vermieter die Miete mindern, so muss der Wohnungsmangel nicht mit der Präzision eines Gutachters beschrieben werden. Konkrete Hinweise auf den Mangel gegenüber dem Vermieter reichen aus. Auch eine Ursachenforschung obliegt nicht dem Mieter. Dies hat der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 125/11) in seinem Urteil entschieden und damit anderslautende Urteile niedrigerer Instanzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wollen Mieter gegenüber ihrem Vermieter die Miete mindern, so muss der Wohnungsmangel nicht mit der Präzision eines Gutachters beschrieben werden. Konkrete Hinweise auf den Mangel gegenüber dem Vermieter reichen aus. Auch eine Ursachenforschung obliegt nicht dem Mieter. Dies hat der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 125/11) in seinem Urteil entschieden und damit anderslautende Urteile niedrigerer Instanzen widersprochen.</p>
<p>Vorstehende Angaben können keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall ersetzen. Sie können Ihnen aber einen Hinweis auf unsere Kompetenz bieten und Einblicke in Rechtsfragen gewähren, mit welchen wir uns bereits für Sie beschäftigt haben. Wir verabreden mit Ihnen gerne eine Vorgehensweise für Ihre individuelle Beratung z.B. in einem persönlichen Besprechungstermin, in einem Telefonat, per Skype oder auf anderem Wege. Nehmen Sie dazu mit uns unter 0511 / 45 960 946 gerne den ersten Kontakt auf.</p>
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		<title>Würfeln Sie nicht um Ihr Recht</title>
		<link>http://www.anwalt-scheer.de/745/herzlich-willkommen/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Jan 2012 11:12:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>scheer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, freundlicherweise haben Sie uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir unter den gewohnten Rufnummern derzeit nicht zu erreichen sind. Unser Telefonanbieter hat zwar Abhilfe versprochen, aber bisher noch nicht Abhilfe geschaffen. Wir haben für Sie daher bis auf Weiteres folgende Rufnummern für die Erreichbarkeit eingerichtet: Telefonnummer: 0511 / 53 90 42 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_12733622_XS1.jpg"><img class="size-medium wp-image-1028 alignright" title="Würfel mit §§" src="http://www.anwalt-scheer.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_12733622_XS1-300x223.jpg" alt="Würfeln Sie nicht um Ihr Recht" width="300" height="223" /></a></p>
<h4>Sehr geehrte Damen und Herren,</h4>
<h4>freundlicherweise haben Sie uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir unter den gewohnten Rufnummern derzeit nicht zu erreichen sind. Unser Telefonanbieter hat zwar Abhilfe versprochen, aber bisher noch nicht Abhilfe geschaffen.</h4>
<h4>Wir haben für Sie daher bis auf Weiteres folgende Rufnummern für die Erreichbarkeit eingerichtet:</h4>
<h4>Telefonnummer: 0511 / 53 90 42 20</h4>
<h4>Telefaxnummer: 0511 / 53 90 42 21</h4>
<h4>Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter obigen Rufnummern oder per <a title="Kontaktformular" href="http://www.anwalt-scheer.de/kontakt/" target="_blank">eMail</a>. Terminwünsche können Sie uns auch gerne an <a href="mailto:termin@anwalt-scheer.de">termin@anwalt-scheer.de</a> mitteilen.</h4>
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